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Finanzierung

Wer bezahlt die ambulante Pflege durch das Team des Roten Kreuzes?

Euro-Münzen durcheinander

Die Pflegeversicherung

Für die Finanzierung Ihrer Pflege gibt es die Pflegeversicherung. Welche Leistungen unter welchen Voraussetzungen übernommen werden, ist im Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI) geregelt.

Wie erhalte ich Leistungen der Pflegeversicherung?

Damit Sie Leistungen der Pflegeversicherung erhalten können, muss der Bedarf an Pflege bei Ihnen durch den Medizinischen Dienst der Pflegeversicherung ermittelt werden. Dafür besucht und befragt Sie ein Gutachter, der meistens ein Arzt ist. Wird ein Pflegebedarf bei Ihnen festgestellt, erhalten Sie eine Pflegestufe, die den Höchstbetrag festlegt, bis zu dem die Versicherung unsere Leistungen bezahlt.

Die Höchstbeträge der Pflegestufen in der ambulanten Pflege sind:

Stufe Betrag
Pflegestufe I 440 €
Pflegestufe II 1040 €
Pflegestufe III 1510 €

Privatleistungen

Sie können jede gewünschte Hilfe bei uns privat beauftragen und bezahlen.

Seniorenberatung des Bezirksamts

Wenn die Leistungen der Pflegeversicherung für Ihre Pflege nicht ausreichen oder Sie keine Pflegestufe haben und Sie den fehlenden Betrag nicht selbst aufbringen können, erhalten Sie Hilfe durch die Seniorenberatung des Bezirksamtes. Sprechen Sie uns an oder wenden Sie sich direkt an die Seniorenberatung.

Die Krankenversicherung

Einige Leistungen der ambulanten Pflege werden von der Krankenkasse bezahlt. Es handelt sich dabei um die Behandlungspflege, die vom Arzt verordnet wird. Leistungen der Behandlungspflege sind zum Beispiel Medikamentengabe, Spritzen, Wundverbände, Kompressionsverbände oder das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen. Für die Behandlungspflege ist – ähnlich wie bei Medikamenten – eine Zuzahlung an die Krankenkasse zu entrichten. Wenn Sie von der Zuzahlung befreit sind, zahlen Sie nichts.

Mit allen Ihren Fragen zur Finanzierung Ihrer Pflege wenden Sie sich gerne an uns.